Re: wintergarten


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Abgeschickt von Wilhelm Gerstung am 11 November, 2003 um 12:47:18

Antwort auf: wintergarten von Gerd Horn am 09 November, 2003 um 12:00:26:

Wintergarten
Sehr geehrter Herr Horn,
ERDGESCHOSS: Ihr Wintergarten ist Bestandteil des Hausgrundrisses. Wenn die Länge des Wintergartens an der ans Haus angebauten Seite 45 % der Länge dieser Hausseite nicht überschreitet, ist der Wintergarten als Ergänzung anzusehen. Überschreitet er 45%, gilt die Fläche, die fehlt, um den Hausgrundriss zu einem einzigen Rechteck zu ergänzen, als Fehlbereich. Diese Betrachtung gilt sowohl für das Drei-Türen-Bagua als auch für das himmelsrichtungsabhängige Bagua.
OBERGESCHOSS: Wenn Sie den Wintergarten nur in Erdgeschosshöhe gebaut haben, müssen Sie ihn bei der Bagua-Betrachtung nicht berücksichtigen. Hat die obere Etage eine Wohnungstür, betrachten Sie das Drei-Türen-Bagua von Tür bzw. Wand aus. Hat die 1. Etage keine Wohnungstür, ist die gedachte Nordwand die Wand, die sich in Ihrem Rücken befindet, wenn Sie die Etage betreten. Sie schauen also in die gedachte Südwand mit dem Sektor „Ruhm“ in der Mitte. Je nachdem, wo sich im Haus das Treppenhaus befindet, können Sie praktisch in einem beliebigen der acht Bagua-Sektoren die Etage betreten.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie mich gern unter 0551-91006 Mo-Fr 9 - 13 Uhr anrufen.

Mit freundlichen Grüßen

W. Gerstung

: An unser Haus wurde ein Wintergarten angebaut, den wir jedoch als Wohnraum nutzen. Zählt er als Erweiterung oder zählt er zum Grundriss des Hauses um die Baguazonen einteilen zu können. Wie teile ich dann die obere Etage auf die über dem Wintergarten nicht vorhanden ist.
: Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
: Gerd




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